Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft und einer Fehlgeburt
Sie sind ungewollt schwanger? Wir unterstützen Sie bei allen Fragen und Entscheidungen.
„Frauen haben ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung über ihren Körper.“
– Gabriele Heinisch-Hosek –
Ein positiver Schwangerschaftstest führt längst nicht immer zu Freude. Manchmal ist es genau das Gegenteil. Die Entscheidung für oder gegen das Fortführen einer Schwangerschaft können nur Sie als Betroffene fällen. Aber wir Ärztinnen und unser gesamtes Team werden Sie in dieser Zeit vorurteilsfrei und rücksichtsvoll beraten und betreuen.
Wie muss vorgegangen werden, wenn Sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen?
Für einen Schwangerschaftsabbruch nach der sogenannten Beratungsregelung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Beratungsbescheinigung: Vor Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs muss die Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle erfolgen. Der Abbruch darf frühestens 72h nach der Beratung erfolgen.
- Blutgruppenbescheinigung: Bitte bringen Sie, wenn vorhanden, einen alten Mutterpass oder einen Blutgruppenausweis mit.
- Kosten: Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Über die Kosten und über weitere Möglichkeiten beraten wir Sie gerne in unserer Praxis.
Wir bieten medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche nach letzter Menstruation an.
Welche Optionen habe ich in einer höheren Schwangerschaftswoche?
Ab der 10. Schwangerschaftswoche bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche nach letzter Menstruation ist ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich. In diesem Fall ist ein operativer Schwangerschaftsabbruch in einer Klinik notwendig.
Über der 14. Schwangerschaftswoche nach letzter Menstruation ist ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung nicht mehr legal und somit nicht mehr möglich.
Ich habe eine Fehlgeburt – was nun?
Nicht jede Fehlgeburt wird direkt ausgestoßen. Bei einer sogenannten verhaltenen Fehlgeburt ist häufig ein ärztliches Eingreifen notwendig.
Uns ist es wichtig, dass Sie selbstbestimmt und gut informiert entscheiden, wie eine solche Fehlgeburt beendet wird.
Folgende Möglichkeiten haben Sie:
- Abwarten: Wenn eine Schwangerschaft sich nicht mehr weiter entwickelt, kommt es häufig im Verlauf zu einem spontanen natürlichen Ausstoßen der Schwangerschaft durch eine starke Blutung. Auf Wunsch ist daher bei unauffälliger Klinik ein abwartendes Verhalten vollkommen legitim.
- Medikamentöse Beendigung: Wenn Sie einen operativen Eingriff vermeiden möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer medikamentösen Beendigung der nicht intakten Schwangerschaft an. Diese Therapie wird leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und ist eine IGEL-Leistung.
- Operative Beendigung: Die am häufigsten durchgeführte Maßnahme zur Beendigung einer verhaltenen Fehlgeburt ist die operative Therapie. Gerne beraten wir sie über den Ablauf.